Vernetzte Gebäudetechnik als wichtiges Werkzeug zur Umsetzung der EnEV 2014[2016]
Die Studie "Energieeffiziente Sanierung lohnt sich" von KfW und Prognos beziffert allein in den Liegenschaften von Bund, Ländern und Gemeinden ein Einsparpotenzial von rund 300 Millionen Euro im Bereich der Energiekosten. Dies entspricht rund 30 % der Energiekosten von etwa 20.000 Gebäuden (Schulen, JVA, Verwaltungen etc.) und weiteren öffentlichen Liegenschaften.
Auch viele Gebäude und Liegenschaften privater Investoren sind energetisch bei weitem nicht auf dem neusten Stand. Dabei sind in vielen Gebäuden bereits mit überschaubarem Aufwand deutliche Einsparungen bei gleichzeitiger Komforterhöhungen auf Basis von "smarter Technik" möglich.
Bedauerlicher Weise denken sowohl die öffentliche Hand und auch private Investoren bei der Steigerung der Energieeffizienz überwiegend an aufwendige und kostenintensive Aussendämmung, ohne dabei über eine Anpassung bzw. Optimierung ihrer Gebäudetechnik nachzudenken.
Die Erfahrung zeigt, dass der Einsatz von kleinen Lösungen der Raumautomation (siehe Abb. 1) bereits zu erheblichen Kosteneinsparungen führt und eine Amortisationszeit von unter 36 Monaten durchaus realistisch ist.
Führt man schrittweise oder auch in Form eines Projektes die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und gewerkeübergreifende Gebäudeautomation zu einem interagierenden Gesamtsystem zusammen, sind häufig noch weitaus größe Kosteneinsparungen möglich.
EnEV 2014 [2016]
Mit der Einführung der EnEV 2014 wurde die Gebäudeautomation zum Pflichtbestandteil bei der Gebäudebewertung und somit Teil des Energieausweises. Bereits in der "ersten Stufe" der EnEV 2014 wurde ein gewisser Automationsgrad bei der Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes zur Berechnung des max. erlaubten Primärenergiebedarfs berücksichtigt.
Ab 01.01.2016 reduzierte sich der erlaubte Energiebedarf um weitere 25%. Um diese Werte zu erreichen, muss man entweder den Automationsanforderungen der EnEV entsprechen oder diese über weitere Optimierung von Gebäudehülle oder Anlagentechnik kompensieren. Allerdings sind weitere Optimierungen an der Gebäudehülle in vielen Fälle technisch nicht mehr möglich bzw. ökonomisch sinnvoll.
In der aktuellen Fassung wird eine Gebäudeautomation in Teilen direkt gefordert. Diese Forderung berücksichtigt sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Das zugrundeliegende Referenzgebäude ist bereits so ausgestattet, dass es der "Gebäudeautomationsklasse C" entspricht (siehe Seite 3970 - 3972 im Bundesgesetzblatt 2013 Teil 1 Nr. 67). Die Bestimmung der Gebäudeautomationsklasse ist in DIN V 18599 Teil 11 geregelt. Dort wird festgeschrieben, welche Gewerke zur Bestimmung der Gebäudeautomationsklasse zu berücksichtigen sind und welche konkreten Fragen / Anforderungen gestellt werden.
In Summe ergibt sich die folgende Übersicht der Gewerke, deren Automationsgrade gemäß EnEV 2014 zu berücksichtigen sind (grüner Pfeil: direkte Relevanz; gelber Pfeil: keine direkte Relevanz aber grundsätzlich sinnvoll; rotes Kreuz: keine Relevanz). Das IGT - Institut für Gebäudetechnologie GmbH in Ottobrunn hat zum besseren Verständnis die folgende Übersicht (Abb. 2) erarbeitet: