Gutachten für Photovoltaik, Energie- und Gebäudetechnik

Unser Gutachter:
Andreas Lau | tsbc

Unser Spezialist für Gutachten ist Andreas Lau. Er ist von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk im Teilgebiet "Energie- und Gebäudetechnik". Zusätzlich ist er Vds geprüfter Sachverständiger für Anlagen der Photovoltaik.

Somit sind wir in der Lage Ihnen umfassende Gutachten rund um Ihre elektro- und informationstechnischen Anlagen zu erstellen. Diese bezieht sich auf Begutachtung, welche direkt in Verbindung mit einem aufgetretenen Schaden oder bei Streitigkeiten zwischen Fachfirmen und deren Kunden (privat und gewerblich) erforderlich werden.

Handeln bevor ein Schaden entsteht

Streitigkeiten aufgrund von Schäden durch Installationsfehler oder Sachmängel sind für alle Seiten kein schöner Zustand. Häufig entstehen solche Situationen durch Missverständnisse, Unkenntnis oder leider auch durch "blindes" Vertrauen in einen Fachbetrieb, dem ggf. die passende Fachkenntnis oder schlicht Erfahrung fehlt.

Um sich vor Schäden und Streitigkeiten weitestgehend zu schützen, kann es bereits vor dem Kauf oder einer Installation einer Anlage sinnvoll sein, einen erfahrenden und geprüften Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser Schritt kann sowohl für den Käufer als auch für den Anbieter nützlich sein, da ein Gutachter/ Sachverständiger stets neutral und für beide Seiten ausgewogen seine Beurteilung abgeben muss.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und Lösungsvorschlägen bevor es zum Schaden oder Streit kommt!

Definition: Gutachten

Besteht eine sog. Zweifelsfrage soll ein Sachverständiger ein begründetes Urteil in Form eines Gutachtens ablegen. Das Gutachten enthält dabei eine fundierte Darstellungen von Erfahrungssätzen (Erfahrung im Sinne der Juristik) und die Ableitung von Schlussfolgerungen zur tatsächlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustands.

Je nach Zweifelsfrage bzw. Fach- und Sachgebiet erstellt der Sachverständige Befunde (Medizin), schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen (Gerichtsverfahren, legislative Abläufe).

In unserem Falle dürfen wir Gutachten zu Sachfragen erstellen, welche z.B. vor Gericht zur Urteilsfindung herangezogen werden, Streitfälle zwischen zwei Parteien schlichten bzw. klären oder einen aufgetretenen (Sach-)Schaden auf Tatsachen basierend beziffern können.